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Dokument-ID: 655887
15 Untergang der Bestandsache
Zugrundegehen des Objektes
Das Zugrundegehen des Bestandobjekts ist, auch im Bereich des Mieterschutzes, als Grund für die Auflösung eines Bestandvertrags festgesetzt. Dem Untergang der Bestandsache steht es nicht gleich, wenn sie unbenützbar geworden ist. Auch der teilweise Untergang der Sache reicht nicht aus, die Auflösung eines Bestandvertrages herbeizuführen (MietSlg 47.120).