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Neu Dokument-ID: 281415

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.27 Hauptmiete

Nach geltendem Recht (Vertragsabschluss ab 01.03.1994)

Hauptmiete

Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem

  • Eigentümer der Liegenschaft oder
  • mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer,
  • mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder,
  • sofern der Mietgegenstand im Wohnungseigentum steht, mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.

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