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Dokument-ID: 281415
2.27 Hauptmiete
Nach geltendem Recht (Vertragsabschluss ab 01.03.1994)
Hauptmiete
Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem
- Eigentümer der Liegenschaft oder
- mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer,
- mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder,
- sofern der Mietgegenstand im Wohnungseigentum steht, mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.