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FORUM Media (red) | Glossar

Teilkündigung

Eine Aufkündigung beendet das Bestandverhältnis zur Gänze. Eine teilweise Aufkündigung, bei der Teile des Bestandverhältnisses aufrecht erhalten, andere jedoch beendet werden sollen, ist eine Abänderung des Bestandvertrages, die grundsätzlich nicht durch die einseitige Erklärung eines Vertragspartners, sondern nur durch eine Änderung des Vertrages (mit Zustimmung des Gegners) bewirkt werden kann. Sie ist daher lediglich dann zulässig, wenn sie vom Gesetz im Rahmen des Mieterschutzes ausnahmsweise vorgesehen wird (SZ 26/38).