2.40 Kategoriemietzins – Rechtsfolgen unzulässiger Vereinbarungen und ihre Durchsetzung
Zivilprozess
Mietzinsvorschreibungen, die die Anwendung findende Kategorie übersteigen, sind ungültig. Der Mieter kann daher von seinem Vermieter (bei Wechsel des Vermieters von demjenigen zum Zeitpunkt der Vorschreibung) den überhöht bezahlten Betrag zurückverlangen. Hiefür ist der Rechtsweg (Zivilprozess) vorgesehen, woran auch die in § 37 Abs 4 MRG begründete Möglichkeit der Schaffung eines Zahlungstitels oder die Rückforderbarkeit verbotener Ablösen im Außerstreitverfahren nichts ändert (wobl 1993/101).