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Dokument-ID: 655819
11.10 Bedarf für Betriebsangehörige (§ 30 Abs 2 Z 10 MRG)
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Vermieter den Mietgegenstand, der schon vor der Kündigung zur Unterbringung von Arbeitern oder sonstigen Angestellten des eigenen Betriebes bestimmt war, für diesen Zweck dringend benötigt.