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Neu Dokument-ID: 282882

Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.30 Haustierhaltung

Tierhaltung – Allgemeines

Für die Zulässigkeit der Tierhaltung ist vor allem auf eine Beeinträchtigung von Mitbewohnern abzustellen. So kann der Vermieter die Haltung eines Hundes verbieten, wenn dazu ein triftiger Grund in der Person des Bestandnehmers oder im Verhalten des Tieres gelegen ist. Auch eine erklärte Zustimmung kann zurückgenommen werden, wenn die Tierhaltung zu Unzukömmlichkeiten (Lärm oder Geruchsbelästigung, körperliche Gefährdung) führt.

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