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Dokument-ID: 655848
11.16 Verweigerung einer notwendigen Standardanhebung (§ 30 Abs 2 Z 16 MRG)
Kategorieanhebung
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Hauptmieter einer Wohnung der Ausstattungskategorie D weder bereit ist, eine vom Vermieter iSd § 4 Abs 4 MRG angebotene Standardverbesserung zuzulassen noch die angebotene Standardverbesserung selbst durchzuführen, und dem Mieter Ersatz beschafft wird.