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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.49 Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG

(Ausnahmsloser) Grundsatz der Kündigungsbeschränkung auf wichtige Gründe im Rahmen der ordentlichen Kündigung des Vermieters

Der Vermieter kann gem § 30 Abs 1 MRG nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. Damit ist die ordentliche Kündigung angesprochen. Die außerordentliche Kündigung (vorzeitige Vertragsauflösung) seitens des Vermieters ist in § 29 Abs 1 Z 5 MRG sowie § 1118 ABGB geregelt.

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