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Dokument-ID: 656066
2.4 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
Im Rahmen der Wohnraumschaffung und -sanierung sind folgende Beträge als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern mit der tatsächlichen Bauausführung oder Sanierung vor dem 01.01.2016 begonnen wurde oder der Vertrag, auf dessen Grundlage die Zahlung geleistet wird, vor dem 01.01.2016 abgeschlossen wurde und es sich weder um Betriebsausgaben noch Werbungskosten handelt (§ 18 Abs 1 Z 3 lit a–d EStG):