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Dokument-ID: 655858
11.17.1 Einzelfälle
Wichtige Kündigungsgründe iSd Generalklausel des MRG wurden von der Rsp etwa in folgenden weiteren Fällen bejaht:
- Bei eigenmächtiger Besetzung weiterer Räume durch den Mieter (soweit dies nicht ohnehin als unleidliches Verhalten angesehen wurde MietSlg 23.325)
- Beim Bedarf des Vermieters, Aufenthaltsräume für Dienstnehmer zu beschaffen (MietSlg 25.267)
- Überhaupt bei Bedarf für Dienstnehmer unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen (SZ 30/23 = MietSlg 5795; SZ 33/42 = MietSlg 8092)
- Bei teilweiser Weitergabe von Geschäftsräumen in Verbindung mit der Nichtbenützung der nicht weitergegebenen Teile des Bestandobjektes (wobl 1992/13)