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Neu Dokument-ID: 655855

Markus Bulgarini - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.17 Generalklausel (§ 30 Abs 1 MRG)

Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen.

Das Recht des Vermieters, den Mietvertrag aufzukündigen, ist auf wichtige Gründe beschränkt. Diese – nur über Einwendung des Mieters wahrzunehmende – Bestimmung, ist ein Kernstück des Mieterschutzes.

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