18 Einräumung einer Kaution
Barkaution, Realisierung
Die Vereinbarung einer Barkaution hängt mit dem Inhalt des Bestandvertrages zusammen, sie regelt das durch den Bestandvertrag geschaffene Rechtsverhältnis näher (OGH 22.01.2003, 9 Ob 160/02y).
Die Vereinbarung in einem Bestandvertrag, dass der Bestandnehmer dem Bestandgeber eine Barkaution zu stellen hat, enthält eine Pfandbestellung für künftige Forderungen des Bestandgebers (RS0011279 [T4]; OGH 06.11.2008, 6 Ob 279/07h; OGH 17.10.2013, 1 Ob 176/13h). Sie soll dem Vermieter aber keine über den Sicherungszweck hinausgehende Einkunftsquelle verschaffen (LGZ Wien 41 R 155/90).