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Marcus Herzog - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.1 Umgang mit gefährlichen Stoffen

Allgemeines

Unter dem Begriff „gefährliche Stoffe“ sind Stoffe zu verstehen, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften besitzen:

  • Explosionsgefährlich*
  • Brandgefährlich („brennbar“) oder brandfördernd*
  • Gesundheitsgefährdend für den Menschen (im weitesten Sinne)*
  • Biologische Stoffe der Gruppe 2 bis 4
  • Umweltgefährdend (im weitesten Sinne)*

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