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Dokument-ID: 1285739
Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten
Die Treuhandschaft ist von Rechtsinstituten wie unmittelbarer und mittelbarer Stellvertretung, Abschlussvermittlung und Botentätigkeit abzugrenzen. Diese Institute können ähnliche Funktionen erfüllen, unterscheiden sich jedoch in Voraussetzungen und Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich des Handelns im eigenen oder fremden Namen sowie der Zuordnung von Rechten und Pflichten.