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Dokument-ID: 1285757
Einseitige Treuhand
Bei der einseitigen Treuhand wird der Treuhandschaftsvertrag nur zwischen einem Treuhänder und einem Treugeber geschlossen. Sie bildet die einfachste Form der Treuhand. Davon unterscheiden sich die zwei- oder mehrseitigen Treuhandschaften, bei denen der Treuhänder für mehrere Treugeber, gegebenenfalls mit gegensätzlichen Interessen, tätig wird.