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Dokument-ID: 1285763
Forderungsabtretung
Bei der Forderungsabtretung wird eine Forderung auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Bei der Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zu Sicherungszwecken vorgenommen und nicht bereits durch die bloße Willenseinigung wirksam. Vielmehr muss ein besonderer Modus eingehalten werden, der sich an der Forderungsverpfändung orientiert.