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Dokument-ID: 1285762
Fiducia
Die Treuhand wird als ein aus der römisch-rechtlichen fiducia weiterentwickeltes Rechtsinstitut beschrieben. Bei der heutigen Treuhand überträgt der Treugeber dem Treuhänder bestimmte Rechte, die dieser aufgrund einer obligatorischen Bindung im Interesse des Treugebers ausüben muss. Die fiducia bildet damit den rechtshistorischen Ausgangspunkt.