Modus
Der Modus ist im Sachenrecht die für die Übertragung eines dinglichen Rechts erforderliche Art der Rechtsübertragung. Bei der Übereignung einer beweglichen Sache besteht der Modus grundsätzlich in der Übergabe; bei unbeweglichen Sachen erfolgt er durch die Einverleibung im Grundbuch. Der Modus bildet gemeinsam mit dem Titel das Prinzip von Titel und Modus: Der Titel (z. B. Kaufvertrag) bildet den rechtlichen Grund für die Übertragung, während der Modus die dingliche Rechtsänderung bewirkt.