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Redaktion FORUM Media | Glossar

Treuhandabrede

Die Treuhandabrede ist die Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder und bildet den Titel der Treuhand. Sie bestimmt deren Zweck, regelt die Innenbeziehung und legt fest, wie der Treuhänder seine Rechtsmacht ausüben darf. Außerdem können darin Vergütung, Aufwandersatz, Weisungsrechte und die Rückübertragung des Treuguts geregelt werden.