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Dokument-ID: 1285787
Treugut
AlsTreugut werden die übertragenen Rechte und die Sachen bezeichnet, auf welche sich diese Rechte beziehen. Es kann sich um unbewegliche oder bewegliche Sachen sowie um unkörperliche Sachen wie Gesellschaftsanteile oder Forderungen handeln. Rechtlich kann das Treugut dem Treuhänder, wirtschaftlich aber weiterhin dem Treugeber zugeordnet sein.