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Dokument-ID: 1285749
Berufspflichtverletzung
Eine Berufspflichtverletzung kann vorliegen, wenn ein Rechtsanwalt oder Notar die besonderen berufsrechtlichen Anforderungen an eine Treuhandschaft verletzt. Treuhandaufträge sind mit besonderer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu erfüllen. Ein vermögensrechtlicher Nachteil des Treugebers ist für die Verletzung der Berufspflichten nicht zwingend erforderlich.