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Dokument-ID: 1285752
Deutschrechtliche Treuhand
Die deutschrechtliche Treuhand ist eine Variante der Vollrechtstreuhand. Das Vollrecht wird unter einer auflösenden Bedingung oder Befristung übertragen und fällt bei Eintritt der Bedingung automatisch an den Treugeber zurück. Im Unterschied zur Vollrechtstreuhand ist daher grundsätzlich kein gesonderter Rückübertragungsakt erforderlich.