Neu
Dokument-ID: 1285788
Treugeber
Der Treugeber überträgt dem Treuhänder aufgrund einer Treuhandvereinbarung bestimmte Rechte am Treugut. Wirtschaftlich bleibt ihm das Treugut grundsätzlich zugeordnet, obwohl das zivilrechtliche Eigentum auf den Treuhänder übergehen kann. Im Innenverhältnis ist der Treuhänder verpflichtet, das Recht nur entsprechend der Treuhandabrede auszuüben.