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Dokument-ID: 1285796
Notariatsaktform
Die Notariatsaktform ist bei der Errichtung einer Treuhand über GmbH-Geschäftsanteile einzuhalten. Sie gilt sowohl für das Verpflichtungs- als auch für das Verfügungsgeschäft. Ihre Missachtung führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (§ 76 Abs 2 GmbHG).