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Dokument-ID: 1285741
Absonderungsrecht
Das Absonderungsrecht steht dem Sicherungstreuhänder in der Insolvenz des Sicherungstreugebers zu. Es berechtigt ihn, sich bevorzugt aus dem Treugut zu befriedigen. Damit wird die Sicherungsposition gegenüber der Insolvenz des Schuldners abgesichert; das Treugut dient weiterhin der Befriedigung der gesicherten Forderung.