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Dokument-ID: 1285765
Formpflicht
Eine Formpflicht der Treuhandvereinbarung kann sich daraus ergeben, dass die Übertragung des Treuguts selbst einer bestimmten Form unterliegt. Als praktischer Anwendungsfall wird die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen genannt. In solchen Fällen genügt die grundsätzlich bestehende Formfreiheit der Treuhandabrede nicht.