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Dokument-ID: 1285813
4.4.4 Vertragsgestaltung
Typische Regelungsinhalte eines Treuhandvertrags (GmbH/OG/KG) sind regelmäßig:
- Parteien und Treuhandgegenstand
- genaue Bezeichnung von Treugeber und Treuhänder
- Beschreibung des Treuhandgegenstands (GmbH-Anteil, OG-/KG-Beteiligung, genaue Quote)
- Weisungs- und Stimmrechtsbindung
- Verpflichtung des Treuhänders, Stimmrechte ausschließlich nach Weisung des Treugebers auszuüben
- Regelungen für den Fall, dass keine Weisung rechtzeitig ergeht (zB Stimmenthaltung)
- Gewinn- und Verlustzuordnung
- Anspruch des Treugebers auf Gewinnanteile/Ausschüttungen
- allfällige Beteiligung des Treuhänders (zB Vergütung, Erfolgsbeteiligung)
- Rückübertragung/Beendigung
- schuldrechtlicher Anspruch des Treugebers auf jederzeitige oder bedingte Rückübertragung des Anteils
- Kündigungsrechte, Fristen und Modalitäten (zB zum Monatsletzten mit einmonatiger Frist).
- Kosten, Haftung, Freistellung
- Regelung, wer die Zahlung der Einlage, Steuern, Kosten des Notariatsakts, Rechtsberatung etc trägt (oft der Treugeber).
- Freistellung des Treuhänders von gesellschaftsrechtlichen Pflichten, soweit mit Treugeber vereinbar und zulässig; klare Haftungsverteilung.
- Transparenz/Offenlegung/Compliance
- Verpflichtung des Treugebers zur Bereitstellung aller Informationen für die WiEReG-Meldung und Geldwäscheprüfung
- ggf Vereinbarung zur Offenlegung des Treuhandverhältnisses gegenüber Gesellschaft/Dritten.
- Verhältnis zum Gesellschaftsvertrag
- Abstimmung mit Vinkulierungen, Aufgriffsrechten und Wettbewerbsverboten im Gesellschaftsvertrag.