2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen gem § 18 Abs 2 Z 1 UStG
Es sind sämtliche Entgelte der steuerbaren Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers aufzuzeichnen. Für nichtsteuerbare Umsätze (zB Auslandsumsätze, Innenumsätze) sowie Beträgen, die nicht zum Entgelt gehören (zB durchlaufende Posten, echte Subventionen, Mitgliedsbeiträge, Darlehen, Schadenersatzzahlungen, Kautionen), besteht keine Aufzeichnungspflicht. Umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, sind jedoch gem § 18 Abs 5 UStG aufzuzeichnen.