Räumung
Hat ein Vermieter durch ein Verfahren oder aufgrund eines Vergleiches einen vollstreckbaren Räumungstitel in Händen, kann er, wenn die darin genannte Frist für die Räumung abgelaufen ist, Exekution durch zwangsweise Räumung beantragen. Das bedeutet, dass der zu diesem Zeitpunkt bereits titellos Benützende durch Hilfe des Gerichtes aus dem Bestandsobjekt entfernt wird. Ebenso werden seine Fahrnisse, solange kein Pfandrecht gem § 1101 ABGB begründet wurde, aus dem Bestandobjekt entfernt.