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Dokument-ID: 1018351
§ 62 WaffG
Zu § 62: Die Festlegung unterschiedlicher Zeitpunkte für das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erfolgte aufgrund Art 2 der Richtlinie (EU) 2017/853, wonach diese in Bezug auf bestimmte Regelungen erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden soll.