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Dokument-ID: 1017466
4 Schuldrecht
Allgemeines
Die Auslegung von Willenserklärungen orientiert sich an einem anderen System als etwa die Interpretation von Gesetzesbestimmungen. Bei der Interpretation von Gesetzesbestimmungen stehen die unterschiedlichen Methoden in einem gleichberechtigten Verhältnis zueinander und sind nebeneinander heranzuziehen.