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Dokument-ID: 1017475
5.1.3 Waffengewerbe als reglementiertes Gewerbe
§ 94 Z 80 GewO listet das Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels als reglementiertes Gewerbe auf.
Das Waffengewerbe wird thematisch in zwei Bereiche unterteilt. Umfasst sind Aktivitäten hinsichtlich: