© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1018245

Kommentar

§ 34 WaffG

Zu § 34 Abs 6: Aus systematischen Gründen sowie vor dem Hintergrund der Nachvollziehbarkeit der Transaktionen über Schusswaffen scheint es angezeigt, die Meldeverpflichtung gem § 28 Abs 7 auch für Schusswaffen der Kategorie C vorzusehen, wenn der Besitz anders als durch Veräußerung aufgegeben wurde. Darunter sind insbesondere Fälle der unentgeltlichen Überlassung von Schusswaffen sowie die absichtliche oder zufällige Vernichtung einer Schusswaffe zu verstehen. Diese Regelung dient auch der Aktualisierung und Berichtigung der Zentralen Informationssammlung und damit der Entlastung des bisherigen Eigentümers, da dieser nicht mehr als aktueller Besitzer im Register aufscheint.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Waffen- und Jagdrecht in unserem Shop! Zum Shop