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Dokument-ID: 1139179
Munition
Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schusswaffen bestimmt ist. Als Munition iSd § 4 WaffG sind nur (verwendungsfähige) Geschosse, Kartuschen und Patronen anzusehen, nicht aber solche Bestandteile von Munition, die infolge ihrer bereits erfolgten Verwendung als Munition im technischen Sinne absolut unbrauchbar geworden sind und nicht wieder in gebrauchsfähigen Zustand versetzt werden können.