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Dokument-ID: 1016635
1.2.5 Vertriebsvoraussetzungen
Feuerwaffen und jeder wesentliche Bestandteil, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Union hergestellt, in die Union eingeführt werden oder in Verkehr gebracht werden, unterliegen wesentlichen Vertriebsvoraussetzungen, wie etwa Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten.