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Dokument-ID: 1029784
6 Waffengebrauchsgesetz
Das NAG • [Fußnote: Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich, StF: BGBl I 100/2005 idgF.] legt die Regeln für den Aufenthalt von Fremden in Österreich fest.
Geregelt werden
- Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von jenen Fremden, die sich länger als sechs Monate im Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen;
- Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts;
- Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen mit dem Aufenthaltstitel ICT eines anderen Mitgliedstaates.