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Dokument-ID: 1017081
14.2.3 Auftragsverarbeiter im Waffenrecht
Es sind drei Auftragsverarbeiter im WaffG vorgesehen:
- Bundesrechenzentrums GmbH
- Bundesminister für Inneres (dieser kann sich explizit Subauftragsverarbeiter bedienen)
- Waffengewerbetreibende