© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1029826

Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.14 Die Jagdbeiräte

In den jagdrechtlichen Angelegenheiten werden – soweit nichts anderes vorgesehen ist – die „gewöhnlichen“ Landesverwaltungsbehörden aktiv (in erster Instanz grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörden). Da aber die Jagdmaterie ein besonderes (und – plastisch ausgedrückt – etwas „ausgerissenes“) Fachgebiet darstellt, sieht das Niederösterreichische Landesjagdgesetz besondere Beratungseinrichtungen zur fachspezifischen Beratung der Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung vor.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Waffen- und Jagdrecht in unserem Shop! Zum Shop