3 Rechtsobjekte
Allgemeines
Das Sachenrecht ist das Recht der Güterzuordnung und behandelt die Frage, wem Sachen zugeordnet werden, wer sie beherrschen und über sie verfügen darf. Bei Sachenrechten handelt es sich um absolute Rechte. Im Sachenrecht besteht ein so genannter numerus clausus mit Typenzwang; das heißt, dass eine geschlossene Zahl von dinglichen Rechten existiert, die durch Parteienvereinbarung weder materiell veränderbar ist noch erweiterbar ist. Die erforderliche Publizität wird bei beweglichen körperlichen Sachen durch den Besitz gewahrt, bei Liegenschaften erfüllt dieser Zweck eine entsprechende Eintragung im Grundbuch.