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Dokument-ID: 1016932
7 Personeneigenschaften
EWR, Schweiz, Liechtenstein
Die Staatsangehörigkeit kann im Waffenrecht eine Rolle spielen. EWR-Bürger, Liechtensteinische Bürger und Schweizer sind österreichischen Staatsbürgern im Waffenrecht hinsichtlich des Erwerbs, des Besitzes und des Führens von Waffen gleichgestellt.