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Dokument-ID: 1017477
5.1.4 Gewerberechtliche Zuverlässigkeit und Befähigung
Die Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe erfordert eine Zuverlässigkeitsprüfung. Diese ist von der waffenrechtlichen Verlässlichkeit streng zu unterscheiden (vgl VwSlg 9791 A/1979).