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Dokument-ID: 1139176
Handfeuerwaffen
Begrifflich sind von den Faustfeuerwaffen die Handfeuerwaffen iSd Beschussgesetzes zu unterscheiden:
Dabei handelt es sich gem § 1 VO Handfeuerwaffen und Patronen um:
- Flinten
- Büchsen
- Mehrläufige Gewehre
- Kleinkaliber- und Flobertgewehre
- Revolver
- Terzerole
- Pistolen aller Art
- Gas- und Signalwaffen
- Schussapparate zur Betäubung oder Tötung von Tieren