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Neu Dokument-ID: 1075777

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Geltungsbereich und Spezifikation

Die SchreckschussRL ist auf jene Objekte mit einem Patronenhalter anwendbar, die nicht als Feuerwaffen iSv RL 91/477/EWG gelten. Diese Objekte müssen darauf ausgelegt sein, nur Platzpatronen, Reizstoffe, sonstige aktive Substanzen oder pyrotechnische Signalpatronen abzufeuern. Weiters müssen sie jederzeit den im Anhang SchreckschussRL aufgeführten technischen Spezifikationen genügen.

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