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Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1.1 Kriegsmaterial-VernichtungsVO

Bei der auf § 41a Abs 1 WaffG erlassenen Verordnung handelt es sich um die Kriegsmaterial-VernichtungsVO, • [Fußnote: Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Vernichtung von Kriegsmaterial und Waffen des Bundesheeres, StF: BGB II 14/2006 idgF.]  die am 1. Februar 2006 in Kraft getreten ist.

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