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Dokument-ID: 1016684
4.4 Betroffene Grundrechte
Prinzipiell kann das Waffenrecht mit jedem Grundrecht in Berührung kommen, besonders die nachfolgenden sind einschlägig:
- Recht auf Leben
- Folterverbot
- Eigentum
- Gleichheitsgrundsatz
- Datenschutz