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Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Betroffene Grundrechte

Prinzipiell kann das Waffenrecht mit jedem Grundrecht in Berührung kommen, besonders die nachfolgenden sind einschlägig:

  • Recht auf Leben
  • Folterverbot
  • Eigentum
  • Gleichheitsgrundsatz
  • Datenschutz

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