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Dokument-ID: 1016843
6.2.1 Allgemeines
Abstrakt lässt sich festhalten, dass die Definition der Waffe auf Eigenschaften einer beweglichen unbelebten körperlichen Sache hinsichtlich ihrer Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit oder auf ihrer Verwendung in einem sportlichen Kontext abstellt. Tiere gelten nicht als „Waffen“ im WaffG.