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Neu Dokument-ID: 1029756

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.8 Tirol

Allgemein

Das Tiroler Jugendgesetz besitzt in etwa 23 Paragraphen und weist 5 Abschnitte auf. Der örtliche Anwendungsbereich betrifft das tiroler Landesgebiet. Sachlich zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

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