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Dokument-ID: 1029727
4.2.3 Waffenverbotszone Innsbruck, Südtiroler-Platz-Brunecker-Strasse
Die Waffenverbotszonenverordnung Innsbruck, Zl: PAD/19/02166151/001/VW, verbietet das Aufsuchen der Öffentlichkeit mit Waffen oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, der Örtlichkeit.