Neu
Dokument-ID: 1017278
2.3.2 Der Wildbegriff und die Zulässigkeit respektive der Ausschluss jagdlicher Maßnahmen
Das NÖ JagdG differenziert zwischen den „wildlebenden Tierarten“ bzw „Wild“ einerseits und den „jagdbaren Tieren“ andererseits. Nicht alle wildlebenden Tiere sind auch jagdbar (VwGH 2010/03/0037).