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Neu Dokument-ID: 1139172

Graciela Faffelberger | Glossar

Angriffs- oder Abwehrfähigkeit

Um als Waffe im waffenrechtlichen Sinn zu gelten, ist es nicht erforderlich, dass diese die Eignung zur Lebensbedrohlichkeit oder Sachzerstörung besitzt.

Entscheidend ist, dass die menschliche Angriffs- oder Abwehrfähigkeit beseitigt oder herabgesetzt wird.